Verhalten am Unfallort

Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren. Seien sie im Klaren darüber, dass Ihr Verhalten sowohl für die Sicherheit an der Unfallstelle als auch für die Sicherung Ihrer Ansprüche maßgeblich ist.

Die ersten Minuten am Unfallort sind in jeder Hinsicht die alles entscheidenden Minuten. Eine reibungslose und schnelle Schadenabwicklung beginnt deshalb direkt am Unfallort.

  1. 1. Das erste Gebot: unverzüglich anhalten
  2. 2. Unfallstelle absichern
  3. 3. Erste Hilfe leisten
  4. 4. Rettungsdienste über 112 verständigen (falls erforderlich)
  5. 5. Polizei über 110 verständigen (falls erforderlich)
  6. 6. Beweise sichern (Fotos erstellen, Notizen)
  7. 7. Festhalten wichtiger Daten des Unfallgegners
  8. 8. Was Sie sonst noch beachten sollten
    • Verhalten bei Bagatellschäden
    • Sie haben ein parkendes Fahrzeug angefahren
    • Was ins Handschuhfach gehört
    • Aufgaben der Polizei nach Verkehrsunfällen

1. Unverzüglich anhalten

Bewahren Sie vor allem Ruhe und Besonnenheit, dann können Sie sich und anderen wirksam helfen. Als „Beteiligter“ an einem Unfall haben Sie unverzüglich an nächstgeeigneter Stelle zu halten. Das Gesetz verpflichtet jeden, dessen Verhalten zum Unfall beigetragen haben kann, solange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten der anderen Beteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat. Deshalb verlassen Sie nicht den Unfallort, bevor Sie eine nach den Umständen (z. B. Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls) angemessene Zeit gewartet haben. Wenn in dieser Zeit niemand kommt, sind Personalien und Anschrift am Unfallort zu hinterlassen.

Die Feststellungen sind nachträglich unverzüglich zu ermöglichen und der Unfall der Polizei zu melden. Ein Entfernen ist nur in wenigen Ausnahmen gerechtfertigt (z.B. in Notfällen bei Eigengefährdung oder erforderlicher Versorgung eines Schwerverletzten). Wer Unfallflucht begeht riskiert nicht nur seinen Führerschein und den Versicherungsschutz, sondern setzt sich auch ordnungswidrigkeits- oder strafrechtlicher Verfolgung aus.

2. Unfallstelle absichern (Folgeunfälle vermeiden)

  • Prüfen Sie die Folgen des Unfalls und entscheiden Sie, was zuerst zu tun ist.
  • Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und leisten Sie erst dann Erste Hilfe. Durch Rettungsaktionen vor Absicherung der Unfallstelle setzen sie unter Umständen Ihr Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel. Nachts auf einer vielbefahrenen Fernstraße, an unübersichtlichen oder unbeleuchteten Unfallstellen oder in ähnlichen Situationen sollten Sie, wenn den Verletzten nicht unmittelbare Lebensgefahr droht, zunächst die Unfallstelle ordnungsgemäß absichern.
  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck in 100 Meter Entfernung aufstellen.
  • Verlassen Sie die Fahrbahn und halten Sie sich nicht unnötig im Gefahrenbereich auf. Begeben Sie sich bei einem Autobahnunfall hinter die Leitplanke.
  • Alle Unfallbeteiligten aus dem Gefahrenbereich retten. Eingeschlossene befreien und Brände sofort bekämpfen. Eine oft verkannte Gefahr droht trotz Absicherung durch kommende Fahrzeuge, insbesondere bei Nebel oder hinter Kurven.
  • Bei Dunkelheit sollten die Unfallfahrzeuge ausreichend beleuchtet sein. Lassen Sie daher die Beleuchtung an, falls diese noch funktioniert.

3. Erste Hilfe leisten

  • Erste Hilfe rettet leben
  • Kümmern Sie sich um Verletzte und leisten Sie erste Hilfe. Hierzu ist jeder, vor allem jeder Unfallbeteiligte, verpflichtet. Denken Sie daran, dass unterlassene Hilfeleistung strafbar ist
  • Verfallen Sie nicht in Panik. Versuchen Sie sich einen Überblick über die Schwere des Unfalls (Verletzte, Brand- bzw. Explosionsgefahr, Schäden, etc.) zu verschaffen.
  • Im Verbandskasten Ihres Autos finden Sie die wichtigsten Verbandsmaterialien. Im Zweifelsfall immer einen Rettungsdienst verständigen.

4. Rettungsdienste über 112 verständigen (falls erforderlich)

Bei Unfällen mit verletzten, eingeklemmten Personen, bei Bergung von Unfallfahrzeugen und bei ausgelaufenen Flüssigkeiten (Treibstoff, Öl, etc.) verständigen Sie unverzüglich Rettungsdienste.

Denken Sie dabei an „die fünf W-Fragen“

  • Wo ist es passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Verletzungen?
  • Warten auf Rückfragen

5. Polizei 110 verständigen - falls erforderlich

Bei Unfällen mit verletzten, eingeklemmten Personen, bei Bergung von Unfallfahrzeugen und bei ausgelaufenen Flüssigkeiten (Treibstoff, Öl, etc.) verständigen Sie unverzüglich Rettungsdienste.

Denken Sie dabei an „die fünf W-Fragen“

  • Wo ist es passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Verletzungen?
  • Warten auf Rückfragen

6. Beweise sichern (Fotos erstellen, Notizen)

Unfallspuren sind Beweismittel. Deshalb dürfen sie nicht beseitigt werden, ehe die notwendigen Feststellungen getroffen sind, Verstöße können mit einer Geldbuße belegt werden; möglicherweise machen Sie sich sogar strafbar! Bei schweren Unfällen sollten die Unfallfahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden (Absicherung der Unfallstelle!).

Bei Unfällen mit geringfügigen Sachschäden müssen Sie dagegen die Fahrbahn möglichst rasch räumen, um den Verkehr nicht unnötig zu behindern. Es besteht sonst die Gefahr weiterer Unfälle, die oft schwerer sind als Ihr eigener. Notieren Sie sich Namen und Anschrift der Zeugen, gegebenenfalls noch die Kraftfahrzeugkennzeichen unbeteiligter Dritter, die den Unfall beobachtet haben. Fotos, die die Unfallstelle, die Anordnung der beteiligten Fahrzeuge nach dem Unfall, Unfallschäden etc. festhalten, erweisen sich später oft als sehr nützlich.

7. Festhalten wichtiger Daten des Unfallgegners

Jeder Unfallbeteiligte ist gem. § 34 StVO verpflichtet dem Unfallgegner auf Verlangen seine Personalien anzugeben.

Notieren sie alle wichtigen Daten des Unfallgegners:

  • Namen und Anschrift des Fahrers und/oder des Fahrzeughalters,
  • amtliches Kennzeichen,
  • Nationalitätszeichen,
  • Haftpflichtversicherungsgesellschaft,
  • Versicherungsscheinnummer,
  • ggf. Nummer der Grünen Karte

Wichtig: Sie finden die Angaben zur Haftpflichtversicherung in einigen Ländern auf einer Plakette an der Windschutzscheibe des gegnerischen Fahrzeugs. Bitte beachten Sie, dass in vielen Ländern die Haftpflichtversicherung nicht oder nur sehr schwer über das amtliche Kennzeichen in Erfahrung gebracht werden kann. Erstellen Sie mit den Unfallbeteiligten gemeinsam einen Unfallbericht der von den Unfallbeteiligten unterschrieben wird. Ein Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis!

8. Was Sie sonst noch beachten sollten

  • Unterschreiben Sie auch bei klarer Sachlage kein Schuldeingeständnis, Sie gefährden damit Ihren Versicherungsschutz. Fertigen Sie einen Unfallbericht, damit sind Sie stets auf der sicheren Seite.
  • Lassen Sie sich vom Unfallgegner nicht einschüchtern und bleiben Sie selbst stets sachlich.
  • Aussagen gegenüber Polizeibeamten - halten Sie sich direkt nach einem Unfallereignis mit Aussagen zurück - verweisen Sie darauf, dass Sie Angaben zum Unfallhergang nachreichen. Aus Ihrem Schweigen können keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden.
  • Prüfen Sie das von den Polizeibeamten gefertigte Unfallprotokoll und lassen Sie Unstimmigkeiten korrigieren.
  • Notieren Sie für Rückfragen den Namen des ermittelnden Beamten und dessen Dienststelle.
  • Lassen Sie sich nicht auf das sogenannte Schadenmanagement der Versicherung ein, jede Partei die ein Eigeninteresse wahrnimmt, steht in der Schadenabwicklung nicht neutral. Prüfen Sie daher jedes Angebot genau. Dies gilt ebenso für Regulierungsangebote von Unfallhelfern wie Abschleppdienst, Mietwagenunternehmen oder Werkstatt!
  • Behalten Sie die Schadenabwicklung stets in Ihren Händen oder schalten Sie einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen ein.
  • Bewahren Sie sämtliche Belege, die im Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen, auf. Sie können damit Ihre Ansprüche belegen.

Verhalten bei Bagatellschäden

Kleinere Blechschäden mit klarer Sachlage können Sie mit etwas Sachkenntnis ohne weiteres selbst regeln ohne hierfür die Polizei einzuschalten. Damit Sie später nicht mit leeren Händen dastehen, ist eine ordentliche Beweissicherung wichtig. Füllen Sie gemeinsam mit den Unfallbeteiligten einen Unfallbericht aus, den alle Unfallbeteiligten unterschreiben und notieren Sie sich Namen, Adressen und Telefonnummern von Zeugen.

Sie haben ein parkendes Fahrzeug angefahren?

  • Auf jeden Fall erstmal an der Unfallstelle verweilen und sich zu erkennen geben - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Ob der Schaden eine Bagatelle ist oder nicht spielt hierbei keine Rolle. Ein Zettel mit Name und Telefonnummer ist ohne angemessene Wartezeit nicht ausreichend. Eine angemessene Zeit richtet sich nach der Tageszeit, dem Unfallort und der Schwere des Unfalls. Mindestens angemessen ist eine halbe Stunde. Besser Sie rufen die Polizei an und melden den Schaden.
  • Fotografieren und dokumentieren Sie den Schaden.
  • Unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis - auch dann nicht, wenn die Sache eindeutig ist. Sie gefährden damit Ihren Versicherungsschutz!
  • Selbst zahlen oder die Versicherung einschalten? Prüfen Sie bei kleineren Schäden, ob es sich lohnt, Ihren Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten und den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.

Was ins Handschuhfach gehört

  • Einwegkamera mit Blitzlicht (Alternativ Kamera im Mobiltelefon verwenden).
  • Notizblock mit Stift.
  • Unfallbericht.
  • Kreide.

Aufgaben der Polizei nach Verkehrsunfällen

  • Hilfeleistung.
  • Unfallaufnahme.
  • Feststellung der Identitäten der Unfallbeteiligten und Zeugen und Personalienaustausch.
  • Absperrung der Fahrbahn, Regelung des Verkehrs.
  • Verständigung des Verkehrswarnfunks.
  • Verständigung von Angehörigen.
  • Verfolgung von Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten.
  • Unfalluntersuchung.
  • Ermittlung des Unfallhergangs.
  • Statistik (Unfallforschung).